Diese Angaben erscheinen auf dem Unterweisungsnachweis. Bitte prüfen Sie die Schreibweise Ihres Namens.
Die Kosten trägt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Ohne Angabe geht die Rechnung an den oben genannten Betrieb, z. Hd. der teilnehmenden Person.
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