Brandschutzunterweisung online – in ca. 20 Minuten
Alle Beschäftigten müssen vor Arbeitsbeginn und danach mindestens einmal jährlich im Brandschutz unterwiesen werden. Den allgemeinen Teil erledigen Ihre Mitarbeiter hier bequem am Handy oder PC – mit Lernerfolgskontrolle und Nachweis per E-Mail.
Jetzt Unterweisung starten
- Nach § 12 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und ASR A2.2
- Fragen sofort mit Feedback
- Nachweis inkl. Vorlage für den betriebsspezifischen Teil
- Jährliche Erinnerung per E-Mail
Wer muss unterwiesen werden?
Alle Beschäftigten – unabhängig von Branche und Betriebsgröße, auch Teilzeitkräfte, Minijobber, Auszubildende und Leiharbeitnehmer (bei Leiharbeit ist der Entleiher zuständig). Zum Beispiel:
- Büro und Verwaltung
- Gastronomie, Hotel und Küche
- Einzelhandel, Lager und Logistik
- Handwerk und Werkstätten
- Praxen, Pflege und soziale Einrichtungen
- Kitas, Schulen und Vereine mit Beschäftigten
- Produktion und Industrie
- Reinigungs- und Servicekräfte
Wann ist sie fällig?
- Vor Aufnahme der Tätigkeit – also am ersten Arbeitstag, bevor es losgeht
- Bei Änderung des Tätigkeitsbereichs – neuer Arbeitsplatz, neue Aufgaben, neue Räume
- Danach mindestens einmal jährlich (ASR A2.2 Nr. 7.2, § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1)
- Jugendliche unter 18: mindestens halbjährlich (§ 29 Abs. 2 JArbSchG)
Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Die Unterweisung findet während der Arbeitszeit statt, und die Kosten dürfen nicht den Beschäftigten auferlegt werden (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Die Rechnung stellen wir deshalb auf Ihren Betrieb aus.
Online-Unterweisung – was ist erlaubt?
Elektronische Unterweisungen sind zulässig, wenn sie an den Arbeitsplatz angepasst werden, eine Verständnisprüfung enthalten und die Beschäftigten jederzeit Rückfragen stellen können. Deshalb ist die Unterweisung bei uns zweigeteilt:
Brandentstehung, Brandverhütung, Rauch, Fluchtwege, Verhalten im Brandfall, Notruf, Feuerlöscher, Evakuierung – mit Lernerfolgskontrolle.
Fluchtwege und Sammelstelle, Standorte der Feuerlöscher, Alarmierung, besondere Gefahren, Ansprechpartner. Die Checkliste dafür ist Seite 2 des Nachweises – gemeinsam abhaken und unterschreiben.
So funktioniert's
Daten eingeben
Name, Betrieb und E-Mail-Adresse für den Nachweis.
Bezahlen
14,99 € per PayPal oder Kreditkarte – oder mit dem Gutscheincode Ihres Betriebs.
Unterweisung
9 kurze Lerneinheiten, nach jeder Einheit beantworten Sie Fragen.
Nachweis
Ab 80 % richtigen Antworten kommt der Nachweis per E-Mail – inkl. Checkliste für den Teil vor Ort.
Jetzt Brandschutzunterweisung erledigen
In ca. 20 Minuten fertig – Wiederholung bei Nichtbestehen kostenlos.
Unterweisung starten – 14,99 €Mehrere Mitarbeiter? Wir richten Ihnen gern einen Gutscheincode für Ihr Team ein: info@brandschutzunterweisung6.de
Brandschutz im Betrieb: Das brauchen Sie
Die wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers auf einen Blick – und wo Sie Unterstützung bekommen.
Organisation
Grundlage für alle Maßnahmen: normale oder erhöhte Brandgefährdung, Anzahl der Feuerlöscher und Brandschutzhelfer (§ 5 ArbSchG, ASR A2.2).
Teil A als Aushang, Teil B für alle Beschäftigten, Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben (DIN 14096, ASR A2.2 Nr. 7.1).
Wenn Lage, Ausdehnung oder Art der Nutzung es erfordern – mit Sammelstelle und Verhaltensregeln (ASR A2.3).
Vor Arbeitsbeginn, bei Änderungen und mindestens jährlich – dokumentiert.
In der Regel 5 % der Beschäftigten, mehr bei erhöhter Gefährdung oder Schichtbetrieb. Ausbildung mit praktischer Löschübung, Wiederholung bewährt alle 2–5 Jahre (ASR A2.2 Nr. 7.3).
Regelmäßig üben, wie das Gebäude geräumt wird – Intervall nach Gefährdungsbeurteilung (ASR A2.3).
Technik und Prüfungen
Anzahl nach Grundfläche und Brandgefährdung (Löschmitteleinheiten, ASR A2.2), gut sichtbar und gekennzeichnet; in Küchen Fettbrandlöscher.
In der Regel alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen (ASR A2.2 Nr. 7.4.2).
Rettungszeichen (grün) und Brandschutzzeichen (rot) nach ASR A1.3; Sicherheitsbeleuchtung je nach Gebäude.
Defekte Elektrik ist eine der häufigsten Brandursachen – ortsveränderliche Geräte und Anlagen regelmäßig prüfen (DGUV Vorschrift 3).
Selbstschließend, nie verkeilen; Feststellanlagen regelmäßig prüfen und warten lassen.
Bei erhöhter Brandgefährdung sinnvoll; Pflicht kann sich aus Landesrecht, Baugenehmigung oder Versicherung ergeben.
Gastronomie und Lebensmittel
Für alle, die mit Lebensmitteln arbeiten – alle zwei Jahre.
Lebensmittelhygiene-Schulung für Beschäftigte, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen.
Die konkreten Anforderungen hängen von Gefährdungsbeurteilung, Bundesland, Baugenehmigung und Versicherung ab. Fragen Sie im Zweifel Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihre Berufsgenossenschaft. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Was lernen die Teilnehmer?
Brandentstehung und Brandklassen, Brandverhütung am Arbeitsplatz, die Gefahr durch Brandrauch, Flucht- und Rettungswege, das Verhalten im Brandfall, den Notruf 112, den richtigen Einsatz von Feuerlöschern (inkl. Fettbrand) und die Evakuierung.
Reicht die Online-Unterweisung allein aus?
Nein. Die Unterweisung muss arbeitsplatzbezogen sein (§ 12 ArbSchG). Den allgemeinen Teil übernehmen wir online. Die betrieblichen Regelungen – Fluchtwege, Sammelstelle, Feuerlöscher-Standorte, Alarmierung – gehen Sie vor Ort durch. Die Checkliste dafür steht auf Seite 2 des Nachweises und wird von beiden Seiten unterschrieben. Für Rückfragen der Beschäftigten muss eine Ansprechperson im Betrieb erreichbar sein.
Ersetzt das die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?
Nein. Brandschutzhelfer brauchen eine fachkundige Ausbildung mit praktischer Löschübung (ASR A2.2 Nr. 7.3). Unsere Unterweisung ist die jährliche Pflichtunterweisung für alle Beschäftigten.
Wer bezahlt die Unterweisung?
Der Arbeitgeber – Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen dürfen nicht den Beschäftigten auferlegt werden (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Die Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer wird auf den angegebenen Betrieb ausgestellt. Für mehrere Mitarbeiter richten wir gern einen Gutscheincode ein.
Wie viele Fragen muss man richtig beantworten?
Mindestens 80 %. Nach jeder Lerneinheit gibt es sofort die Erklärungen. Wenn es nicht klappt, kann die Unterweisung ohne weitere Kosten wiederholt werden.
Was steht auf dem Nachweis?
Name, Betrieb, Datum und Anlass der Unterweisung, die behandelten Inhalte, das Ergebnis, das Fälligkeitsdatum der nächsten Unterweisung und eine Nachweisnummer, die online geprüft werden kann. Seite 2 ist die Checkliste für den betriebsspezifischen Teil mit Unterschriftsfeldern.
Wie lange muss der Nachweis aufbewahrt werden?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Empfohlen wird, die Unterweisungsnachweise mindestens bis zur nächsten Unterweisung, besser einige Jahre aufzubewahren – im Schadensfall belegen sie, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten nachgekommen ist.