Brandschutzunterweisung für Einzelhandel und Verkauf
Im Handel sind oft viele Kunden im Laden, die sich im Gebäude nicht auskennen. Ihre Mitarbeiter müssen im Ernstfall wissen, wie sie Kunden sicher hinausführen.
Unterweisung starten – 19,99 €- Teil 1 online mit Lernerfolgskontrolle
- Teil 2: Checkliste für Einzelhandel & Verkauf
- Jährliche Erinnerung per E-Mail
Typische Brandgefahren: Einzelhandel & Verkauf
- Kartonagen und Verpackungsmaterial in Lager und Gängen
- zugestellte Notausgänge im Lager oder hinter dem Verkaufsraum
- Schaufenster-Beleuchtung und Dekoration
- Spraydosen, Lampenöl, Grillanzünder und Akkus im Sortiment
- Ladestationen für Hubwagen und Reinigungsgeräte
Darauf sollten Sie achten
- Festlegen, wer Kunden anspricht, wer Toiletten, Umkleiden und Lager kontrolliert
- Kasse und Eingangstüren im Räumungsfall: klare Regel treffen
- Lieferungen nie vor Notausgängen oder in Fluchtwegen abstellen
- Aushilfen und Wochenendkräfte vor dem ersten Einsatz unterweisen
Pflicht für alle Beschäftigten – jedes Jahr
Alle Beschäftigten müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich im Brandschutz unterwiesen werden, Jugendliche halbjährlich (§ 12 ArbSchG, § 6 ArbStättV, § 4 DGUV Vorschrift 1, ASR A2.2). Das gilt auch für Aushilfen, Auszubildende und Teilzeitkräfte. Mehr dazu im Ratgeber Pflicht und Häufigkeit.
So läuft die Unterweisung ab
9 Lerneinheiten mit 24 Fragen: Brandentstehung, Brandverhütung, Rauch, Fluchtwege, Verhalten im Brandfall, Notruf 112, Feuerlöscher inkl. Fettbrand, Evakuierung. Nachweis als PDF.
Nach ein paar Fragen zum Arbeitsplatz entsteht die persönliche Checkliste für den Rundgang mit der/dem Vorgesetzten – gemeinsam abhaken und unterschreiben.
Beispiel: Diese Punkte enthält die Checkliste Teil 2 für Einzelhandel & Verkauf
Bei typischen Merkmalen wie Kunden-, Gäste- oder Besucherverkehr, Akkus werden geladen, Brennbare Flüssigkeiten oder Spraydosen, Arbeitsplatz nicht im Erdgeschoss. Jede Checkliste wird individuell nach den Angaben des Teilnehmers zusammengestellt.
- Flucht- und Rettungsplan gezeigt
- Erster Fluchtweg vom Arbeitsplatz abgegangen
- Zweiter Fluchtweg gezeigt
- Notausgänge: Öffnen erklärt
- Treppenräume und Rauchschutztüren
- Sammelstelle aufgesucht
- Alarmierung im Betrieb erklärt
- Notruf 112 von hier aus
- Nächste Feuerlöscher gezeigt
- Bedienung des Feuerlöschers erklärt
- Besondere Brandgefahren am Arbeitsplatz besprochen
- Brennbare Stoffe richtig lagern
- Laden von Akkus
- Rauchen, offenes Feuer, Elektrogeräte
- Brandschutzhelfer und Ansprechpartner bekannt
- Räumung mit Kunden, Gästen oder Besuchern
- Hilfe für andere geregelt
- Evakuierungsübung
- Brandschutzordnung Teil B erhalten
Arbeitgeber können die Checkliste auch selbst mit ihren Betriebsdaten vorausfüllen – zusammen mit Brandschutzordnung, Teilnehmerliste und weiteren Vorlagen: Vorlagen für Arbeitgeber.
Brandschutzunterweisung für Einzelhandel & Verkauf
Online erledigen, Checkliste für vor Ort erhalten, Nachweis per E-Mail. Für mehrere Mitarbeiter gibt es Gutscheincodes.
Jetzt starten – 19,99 €Häufige Fragen
Was ist im Einzelhandel beim Brandschutz besonders wichtig?
Freie Fluchtwege und Notausgänge trotz Warenanlieferung, eine klare Regelung zur Räumung des Verkaufsraums mit Kunden und die Entsorgung von Kartonagen.
Müssen auch Aushilfen im Verkauf unterwiesen werden?
Ja, alle Beschäftigten – auch Aushilfen und Minijobber – vor dem ersten Einsatz und danach mindestens jährlich.
Wer räumt bei einem Brand den Verkaufsraum?
Das legt der Arbeitgeber fest, zum Beispiel in der Brandschutzordnung Teil B. Die Beschäftigten werden darüber im betrieblichen Teil der Unterweisung informiert.
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