Brandschutzunterweisung: Wer muss wie oft unterwiesen werden?

Stand: 26.10.2026 · Wolfgang Meyer IT-Lösungen

Kurz gesagt: Alle Beschäftigten müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich im Brandschutz unterwiesen werden – Jugendliche halbjährlich. Verantwortlich ist der Arbeitgeber.

Die Rechtsgrundlagen

Die Pflicht zur Brandschutzunterweisung ergibt sich nicht aus einem einzelnen Gesetz, sondern aus mehreren Vorschriften, die sich ergänzen:

Wer muss unterwiesen werden?

Alle Beschäftigten – unabhängig von Betriebsgröße und Branche. Dazu gehören auch:

Wie oft?

Vor Aufnahme der Tätigkeit

Am ersten Arbeitstag, bevor die Arbeit beginnt.

Pflicht § 6 Abs. 4 ArbStättV
Bei Änderungen

Neuer Arbeitsplatz, neue Aufgaben, Umzug, Umbau, neue Maschinen oder Stoffe.

Pflicht § 12 ArbSchG, ASR A2.2
Mindestens jährlich

Regelmäßige Wiederholung für alle Beschäftigten.

Pflicht DGUV V1, ArbStättV, ASR A2.2
Jugendliche unter 18: halbjährlich

Mindestens alle sechs Monate.

Pflicht § 29 Abs. 2 JArbSchG

Wer bezahlt – und wann findet sie statt?

Die Unterweisung ist Arbeitszeit, und die Kosten trägt der Arbeitgeber. Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen dürfen nicht den Beschäftigten auferlegt werden (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).

Was droht, wenn die Unterweisung fehlt?

Die Arbeitsschutzbehörden und die Berufsgenossenschaften können die Unterweisungsnachweise bei Kontrollen verlangen, Anordnungen treffen und Verstöße mit Bußgeldern ahnden. Schwerer wiegt meist der Ernstfall: Kommt es zu einem Brand mit Verletzten, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist. Fehlt die Dokumentation, drohen Haftung, Regress der Berufsgenossenschaft und Probleme mit der Versicherung.

Was gehört in die Unterweisung?

Ein allgemeiner Teil (Brandentstehung, Brandverhütung, Verhalten im Brandfall, Notruf, Feuerlöscher) und ein arbeitsplatzbezogener Teil: die betrieblichen Regelungen aus der Brandschutzordnung, Fluchtwege, Sammelstelle, Alarmierung und Standorte der Feuerlöscher. Details: Inhalte der Brandschutzunterweisung.

Brandschutzunterweisung jetzt erledigen

Teil 1 online mit Lernerfolgskontrolle und Nachweis – Teil 2 mit persönlicher Checkliste für den Rundgang im Betrieb.

Unterweisung starten – 19,99 €

Häufige Fragen

Ist die Brandschutzunterweisung Pflicht?

Ja. Nach § 12 ArbSchG, § 6 ArbStättV, § 4 DGUV Vorschrift 1 und ASR A2.2 müssen alle Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich im Brandschutz unterwiesen werden.

Wie oft muss die Brandschutzunterweisung wiederholt werden?

Mindestens einmal jährlich, bei Jugendlichen unter 18 Jahren mindestens halbjährlich. Außerdem bei Änderungen des Arbeitsplatzes oder der Aufgaben.

Gilt die Pflicht auch für Minijobber und Aushilfen?

Ja, die Pflicht gilt für alle Beschäftigten unabhängig vom Umfang der Beschäftigung. Leiharbeitnehmer unterweist der Entleihbetrieb.

Wer trägt die Kosten der Brandschutzunterweisung?

Der Arbeitgeber. Die Unterweisung findet während der Arbeitszeit statt, Kosten dürfen nicht an die Beschäftigten weitergegeben werden (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).

Weiterlesen

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften, Ihre Gefährdungsbeurteilung und ggf. die Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft, Behörde oder Versicherung.