Brandschutzunterweisung online: Erlaubt – unter diesen Bedingungen
Stand: 26.10.2026 · Wolfgang Meyer IT-Lösungen
Was die Vorschriften verlangen
Weder das Arbeitsschutzgesetz noch die DGUV Vorschrift 1 schreiben eine bestimmte Form der Unterweisung vor. Entscheidend ist, dass sie ausreichend, angemessen und auf den Arbeitsplatz zugeschnitten ist (§ 12 ArbSchG). Elektronische Unterweisungen werden von Unfallversicherungsträgern und Arbeitsschutzbehörden als Hilfsmittel anerkannt, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
- Arbeitsplatzbezug: Die allgemeinen Inhalte werden um die konkreten Gegebenheiten des Arbeitsplatzes ergänzt – Fluchtwege, Sammelstelle, Feuerlöscher, besondere Gefahren.
- Verständnisprüfung: Es gibt eine Lernerfolgskontrolle, zum Beispiel Fragen nach jedem Abschnitt.
- Rückfragemöglichkeit: Die Beschäftigten können jederzeit Fragen an eine kompetente Person im Betrieb stellen. Die Software darf das Gespräch nicht vollständig ersetzen.
Dazu kommt die Dokumentation, die DGUV Vorschrift 1 ausdrücklich verlangt.
Warum eine reine Online-Schulung nicht reicht
Ein Video oder Quiz kann nicht zeigen, wo bei Ihnen der nächste Notausgang ist, wie Ihr Hausalarm klingt oder wo sich die Belegschaft im Brandfall sammelt. Genau das verlangt aber § 6 ArbStättV: Verhalten im Brandfall, insbesondere die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Deshalb braucht jede Online-Unterweisung einen Teil vor Ort.
Die Lösung: Teil 1 online, Teil 2 im Betrieb
9 Lerneinheiten zu Brandentstehung, Brandverhütung, Rauch, Fluchtwegen, Verhalten im Brandfall, Notruf, Feuerlöschern und Evakuierung. 24 Fragen mit sofortiger Erklärung, bestanden ab 80 %. Nachweis als PDF.
Nach ein paar Fragen zum Arbeitsplatz entsteht eine persönliche Checkliste: Rundgang mit der/dem Vorgesetzten, Punkt für Punkt abhaken, Selbsttest, gemeinsam unterschreiben.
So bleibt der Aufwand im Betrieb bei einem kurzen Rundgang von 15–20 Minuten – und die Unterweisung ist trotzdem vollständig und dokumentiert. Vorlagen dafür, auf Wunsch mit Ihren Betriebsdaten vorausgefüllt, finden Sie unter Für Arbeitgeber.
Vorteile für den Betrieb
- Kein Termin für alle gleichzeitig – jeder erledigt Teil 1, wenn es passt, auch am Handy.
- Einheitliche Qualität: Alle bekommen dieselben Inhalte, nichts wird vergessen.
- Automatische Erinnerung nach 12 Monaten (Jugendliche: 6 Monate).
- Prüfbarer Nachweis mit Nachweisnummer.
Brandschutzunterweisung jetzt erledigen
Teil 1 online mit Lernerfolgskontrolle und Nachweis – Teil 2 mit persönlicher Checkliste für den Rundgang im Betrieb.
Unterweisung starten – 19,99 €Häufige Fragen
Ist eine Online-Brandschutzunterweisung rechtlich zulässig?
Ja, als Hilfsmittel – wenn sie um die betrieblichen Regelungen ergänzt wird, eine Lernerfolgskontrolle enthält und die Beschäftigten Rückfragen stellen können. Eine reine Online-Schulung ohne Teil vor Ort reicht nicht aus.
Was muss vor Ort noch gemacht werden?
Fluchtwege und Notausgänge zeigen, die Sammelstelle aufsuchen, Alarmierung und Notruf erklären, Feuerlöscher-Standorte zeigen und besondere Gefahren des Arbeitsplatzes besprechen. Dafür gibt es die Checkliste Teil 2.
Wie wird die Online-Unterweisung dokumentiert?
Nach bestandenem Teil 1 gibt es einen Nachweis als PDF mit Nachweisnummer. Zusammen mit der unterschriebenen Checkliste Teil 2 ist die Unterweisung vollständig dokumentiert.
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Weiterlesen →Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften, Ihre Gefährdungsbeurteilung und ggf. die Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft, Behörde oder Versicherung.