Brandschutzunterweisung für Pflege, Kita und Schule

Wo Menschen betreut werden, die nicht allein fliehen können, entscheidet die Vorbereitung des Personals. Jeder muss wissen, wer wem hilft – auch im Nachtdienst mit wenig Besetzung.

Unterweisung starten – 19,99 €
  • Teil 1 online mit Lernerfolgskontrolle
  • Teil 2: Checkliste für Pflege, Kita & Schule
  • Jährliche Erinnerung per E-Mail

Typische Brandgefahren: Pflege, Kita & Schule

  • bettlägerige oder mobilitätseingeschränkte Bewohner und Patienten
  • Elektrogeräte am Bett, Sauerstoffgeräte
  • Rauchen von Bewohnern, Kerzen und Dekoration
  • Kinder, die sich im Alarmfall verstecken
  • dünne Besetzung im Nacht- und Wochenenddienst

Darauf sollten Sie achten

  • Regeln, wer wen evakuiert – horizontal in den benachbarten Brandabschnitt
  • Hilfsmittel wie Rettungstücher oder Evakuierungsstühle kennen und üben
  • Nachtdienst gesondert unterweisen und Räumung mit wenig Personal üben
  • In Kitas und Schulen: Anwesenheitslisten mit zur Sammelstelle nehmen

Pflicht für alle Beschäftigten – jedes Jahr

Alle Beschäftigten müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich im Brandschutz unterwiesen werden, Jugendliche halbjährlich (§ 12 ArbSchG, § 6 ArbStättV, § 4 DGUV Vorschrift 1, ASR A2.2). Das gilt auch für Aushilfen, Auszubildende und Teilzeitkräfte. Mehr dazu im Ratgeber Pflicht und Häufigkeit.

So läuft die Unterweisung ab

Teil 1 – online, ca. 20 Minuten

9 Lerneinheiten mit 24 Fragen: Brandentstehung, Brandverhütung, Rauch, Fluchtwege, Verhalten im Brandfall, Notruf 112, Feuerlöscher inkl. Fettbrand, Evakuierung. Nachweis als PDF.

Wo? Am Handy oder PC
Teil 2 – im Betrieb, ca. 15–20 Minuten

Nach ein paar Fragen zum Arbeitsplatz entsteht die persönliche Checkliste für den Rundgang mit der/dem Vorgesetzten – gemeinsam abhaken und unterschreiben.

Wo? Vor Ort am Arbeitsplatz

Beispiel: Diese Punkte enthält die Checkliste Teil 2 für Pflege, Kita & Schule

Bei typischen Merkmalen wie Personen, die bei der Flucht Hilfe brauchen, Kunden-, Gäste- oder Besucherverkehr, Allein-, Nacht- oder Schichtarbeit, Arbeitsplatz nicht im Erdgeschoss, Brandmeldeanlage oder Hausalarm. Jede Checkliste wird individuell nach den Angaben des Teilnehmers zusammengestellt.

  1. Flucht- und Rettungsplan gezeigt
  2. Erster Fluchtweg vom Arbeitsplatz abgegangen
  3. Zweiter Fluchtweg gezeigt
  4. Notausgänge: Öffnen erklärt
  5. Treppenräume und Rauchschutztüren
  6. Sammelstelle aufgesucht
  7. Brandmeldeanlage / Hausalarm erklärt
  8. Notruf 112 von hier aus
  9. Alarmierung bei Allein- oder Nachtarbeit
  10. Nächste Feuerlöscher gezeigt
  11. Bedienung des Feuerlöschers erklärt
  12. Besondere Brandgefahren am Arbeitsplatz besprochen
  13. Rauchen, offenes Feuer, Elektrogeräte
  14. Brandschutzhelfer und Ansprechpartner bekannt
  15. Räumung mit Kunden, Gästen oder Besuchern
  16. Hilfe für Personen, die nicht allein fliehen können
  17. Evakuierungsübung
  18. Brandschutzordnung Teil B erhalten

Arbeitgeber können die Checkliste auch selbst mit ihren Betriebsdaten vorausfüllen – zusammen mit Brandschutzordnung, Teilnehmerliste und weiteren Vorlagen: Vorlagen für Arbeitgeber.

Brandschutzunterweisung für Pflege, Kita & Schule

Online erledigen, Checkliste für vor Ort erhalten, Nachweis per E-Mail. Für mehrere Mitarbeiter gibt es Gutscheincodes.

Jetzt starten – 19,99 €

Häufige Fragen

Was ist in Pflegeeinrichtungen beim Brandschutz besonders?

Viele Bewohner können nicht selbst fliehen. Das Personal muss wissen, wie und wohin evakuiert wird – oft zunächst horizontal in einen benachbarten Brandabschnitt – und welche Hilfsmittel es gibt.

Brauchen Einrichtungen mit hilfsbedürftigen Personen mehr Brandschutzhelfer?

Ja, die ASR A2.2 nennt Personen mit eingeschränkter Mobilität ausdrücklich als Grund für mehr Brandschutzhelfer als die üblichen 5 %.

Welche weiteren Belehrungen gibt es für Kita und Schule?

Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen sind nach § 34 Abs. 5a IfSG über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten zu belehren – vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens alle zwei Jahre.

Für Kita und Schule zusätzlich: Infektionsschutzbelehrung nach § 34 Abs. 5a IfSG (alle zwei Jahre).

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