Brandschutzunterweisung für Pflege, Kita und Schule
Wo Menschen betreut werden, die nicht allein fliehen können, entscheidet die Vorbereitung des Personals. Jeder muss wissen, wer wem hilft – auch im Nachtdienst mit wenig Besetzung.
Unterweisung starten – 19,99 €- Teil 1 online mit Lernerfolgskontrolle
- Teil 2: Checkliste für Pflege, Kita & Schule
- Jährliche Erinnerung per E-Mail
Typische Brandgefahren: Pflege, Kita & Schule
- bettlägerige oder mobilitätseingeschränkte Bewohner und Patienten
- Elektrogeräte am Bett, Sauerstoffgeräte
- Rauchen von Bewohnern, Kerzen und Dekoration
- Kinder, die sich im Alarmfall verstecken
- dünne Besetzung im Nacht- und Wochenenddienst
Darauf sollten Sie achten
- Regeln, wer wen evakuiert – horizontal in den benachbarten Brandabschnitt
- Hilfsmittel wie Rettungstücher oder Evakuierungsstühle kennen und üben
- Nachtdienst gesondert unterweisen und Räumung mit wenig Personal üben
- In Kitas und Schulen: Anwesenheitslisten mit zur Sammelstelle nehmen
Pflicht für alle Beschäftigten – jedes Jahr
Alle Beschäftigten müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich im Brandschutz unterwiesen werden, Jugendliche halbjährlich (§ 12 ArbSchG, § 6 ArbStättV, § 4 DGUV Vorschrift 1, ASR A2.2). Das gilt auch für Aushilfen, Auszubildende und Teilzeitkräfte. Mehr dazu im Ratgeber Pflicht und Häufigkeit.
So läuft die Unterweisung ab
9 Lerneinheiten mit 24 Fragen: Brandentstehung, Brandverhütung, Rauch, Fluchtwege, Verhalten im Brandfall, Notruf 112, Feuerlöscher inkl. Fettbrand, Evakuierung. Nachweis als PDF.
Nach ein paar Fragen zum Arbeitsplatz entsteht die persönliche Checkliste für den Rundgang mit der/dem Vorgesetzten – gemeinsam abhaken und unterschreiben.
Beispiel: Diese Punkte enthält die Checkliste Teil 2 für Pflege, Kita & Schule
Bei typischen Merkmalen wie Personen, die bei der Flucht Hilfe brauchen, Kunden-, Gäste- oder Besucherverkehr, Allein-, Nacht- oder Schichtarbeit, Arbeitsplatz nicht im Erdgeschoss, Brandmeldeanlage oder Hausalarm. Jede Checkliste wird individuell nach den Angaben des Teilnehmers zusammengestellt.
- Flucht- und Rettungsplan gezeigt
- Erster Fluchtweg vom Arbeitsplatz abgegangen
- Zweiter Fluchtweg gezeigt
- Notausgänge: Öffnen erklärt
- Treppenräume und Rauchschutztüren
- Sammelstelle aufgesucht
- Brandmeldeanlage / Hausalarm erklärt
- Notruf 112 von hier aus
- Alarmierung bei Allein- oder Nachtarbeit
- Nächste Feuerlöscher gezeigt
- Bedienung des Feuerlöschers erklärt
- Besondere Brandgefahren am Arbeitsplatz besprochen
- Rauchen, offenes Feuer, Elektrogeräte
- Brandschutzhelfer und Ansprechpartner bekannt
- Räumung mit Kunden, Gästen oder Besuchern
- Hilfe für Personen, die nicht allein fliehen können
- Evakuierungsübung
- Brandschutzordnung Teil B erhalten
Arbeitgeber können die Checkliste auch selbst mit ihren Betriebsdaten vorausfüllen – zusammen mit Brandschutzordnung, Teilnehmerliste und weiteren Vorlagen: Vorlagen für Arbeitgeber.
Brandschutzunterweisung für Pflege, Kita & Schule
Online erledigen, Checkliste für vor Ort erhalten, Nachweis per E-Mail. Für mehrere Mitarbeiter gibt es Gutscheincodes.
Jetzt starten – 19,99 €Häufige Fragen
Was ist in Pflegeeinrichtungen beim Brandschutz besonders?
Viele Bewohner können nicht selbst fliehen. Das Personal muss wissen, wie und wohin evakuiert wird – oft zunächst horizontal in einen benachbarten Brandabschnitt – und welche Hilfsmittel es gibt.
Brauchen Einrichtungen mit hilfsbedürftigen Personen mehr Brandschutzhelfer?
Ja, die ASR A2.2 nennt Personen mit eingeschränkter Mobilität ausdrücklich als Grund für mehr Brandschutzhelfer als die üblichen 5 %.
Welche weiteren Belehrungen gibt es für Kita und Schule?
Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen sind nach § 34 Abs. 5a IfSG über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten zu belehren – vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens alle zwei Jahre.
Für Kita und Schule zusätzlich: Infektionsschutzbelehrung nach § 34 Abs. 5a IfSG (alle zwei Jahre).
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