Brandschutzunterweisung für Gastronomie und Hotel

In der Gastronomie kommen heißes Fett, Gas, offene Flammen und viele Gäste zusammen. Umso wichtiger ist, dass Küche und Service im Ernstfall genau wissen, was zu tun ist.

Unterweisung starten – 19,99 €
  • Teil 1 online mit Lernerfolgskontrolle
  • Teil 2: Checkliste für Gastronomie & Hotel
  • Jährliche Erinnerung per E-Mail

Typische Brandgefahren: Gastronomie & Hotel

  • Fettbrand in Fritteuse oder Pfanne – niemals mit Wasser löschen
  • Gasherde, Gasflaschen und Gasleitungen
  • verschmutzte Dunstabzugshauben und Fettfilter
  • Flambieren, Kerzen und Rechauds am Tisch
  • Aschenbecher und Rauchen im Außenbereich
  • Wäschetrockner, Fusseln und Wäschelager im Hotel

Darauf sollten Sie achten

  • Fettbrandlöscher (Brandklasse F) und Löschdecke griffbereit in der Küche
  • Dunstabzug und Fettfilter regelmäßig reinigen lassen – Reinigung dokumentieren
  • Servicekräfte wissen, wer welche Gästebereiche räumt (Gastraum, Toiletten, Terrasse, Zimmer)
  • Aushilfen und Saisonkräfte vor dem ersten Einsatz unterweisen

Pflicht für alle Beschäftigten – jedes Jahr

Alle Beschäftigten müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich im Brandschutz unterwiesen werden, Jugendliche halbjährlich (§ 12 ArbSchG, § 6 ArbStättV, § 4 DGUV Vorschrift 1, ASR A2.2). Das gilt auch für Aushilfen, Auszubildende und Teilzeitkräfte. Mehr dazu im Ratgeber Pflicht und Häufigkeit.

So läuft die Unterweisung ab

Teil 1 – online, ca. 20 Minuten

9 Lerneinheiten mit 24 Fragen: Brandentstehung, Brandverhütung, Rauch, Fluchtwege, Verhalten im Brandfall, Notruf 112, Feuerlöscher inkl. Fettbrand, Evakuierung. Nachweis als PDF.

Wo? Am Handy oder PC
Teil 2 – im Betrieb, ca. 15–20 Minuten

Nach ein paar Fragen zum Arbeitsplatz entsteht die persönliche Checkliste für den Rundgang mit der/dem Vorgesetzten – gemeinsam abhaken und unterschreiben.

Wo? Vor Ort am Arbeitsplatz

Beispiel: Diese Punkte enthält die Checkliste Teil 2 für Gastronomie & Hotel

Bei typischen Merkmalen wie Küche, Kochstelle oder Fritteuse, Gasanschluss oder Gasflaschen, Kunden-, Gäste- oder Besucherverkehr, Allein-, Nacht- oder Schichtarbeit. Jede Checkliste wird individuell nach den Angaben des Teilnehmers zusammengestellt.

  1. Flucht- und Rettungsplan gezeigt
  2. Erster Fluchtweg vom Arbeitsplatz abgegangen
  3. Zweiter Fluchtweg gezeigt
  4. Notausgänge: Öffnen erklärt
  5. Sammelstelle aufgesucht
  6. Alarmierung im Betrieb erklärt
  7. Notruf 112 von hier aus
  8. Alarmierung bei Allein- oder Nachtarbeit
  9. Nächste Feuerlöscher gezeigt
  10. Bedienung des Feuerlöschers erklärt
  11. Fettbrand: Löschdecke und Fettbrandlöscher
  12. Besondere Brandgefahren am Arbeitsplatz besprochen
  13. Gas: Absperreinrichtung und Gasgeruch
  14. Rauchen, offenes Feuer, Elektrogeräte
  15. Brandschutzhelfer und Ansprechpartner bekannt
  16. Räumung mit Kunden, Gästen oder Besuchern
  17. Hilfe für andere geregelt
  18. Evakuierungsübung
  19. Brandschutzordnung Teil B erhalten

Arbeitgeber können die Checkliste auch selbst mit ihren Betriebsdaten vorausfüllen – zusammen mit Brandschutzordnung, Teilnehmerliste und weiteren Vorlagen: Vorlagen für Arbeitgeber.

Brandschutzunterweisung für Gastronomie & Hotel

Online erledigen, Checkliste für vor Ort erhalten, Nachweis per E-Mail. Für mehrere Mitarbeiter gibt es Gutscheincodes.

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Häufige Fragen

Müssen Aushilfen in der Gastronomie unterwiesen werden?

Ja. Auch Aushilfen, Minijobber und Saisonkräfte müssen vor dem ersten Arbeitstag im Brandschutz unterwiesen werden – und danach mindestens jährlich.

Was ist in der Gastro-Küche beim Brandschutz besonders wichtig?

Der richtige Umgang mit Fettbrand: Deckel oder Löschdecke auflegen bzw. Fettbrandlöscher verwenden, Hitzequelle abschalten, niemals Wasser. Dazu Gas-Absperreinrichtung kennen und Dunstabzüge sauber halten.

Welche Pflichtschulungen gibt es in der Gastronomie noch?

Unter anderem die Belehrung nach § 43 IfSG mit Folgebelehrung alle zwei Jahre und die Hygieneschulung nach § 4 LMHV.

Weitere Pflichten in der Gastronomie: Folgebelehrung nach § 43 IfSG (alle zwei Jahre) und Hygieneschulung nach § 4 LMHV.

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