Inhalte der Brandschutzunterweisung

Stand: 26.10.2026 · Wolfgang Meyer IT-Lösungen

Die Brandschutzunterweisung besteht aus allgemeinen Inhalten, die für jeden Arbeitsplatz gelten, und den konkreten Regelungen Ihres Betriebs. Beides gehört dazu.

Allgemeine Inhalte

Diese Themen gelten in jedem Betrieb und eignen sich gut für die Online-Unterweisung:

Betriebliche Inhalte (Teil vor Ort)

Nach ASR A2.2 Nr. 7.1 legt der Arbeitgeber die Maßnahmen gegen Brände fest – meist in der Brandschutzordnung. Über genau diese Regelungen wird unterwiesen:

Die persönliche Checkliste Teil 2 stellt diese Punkte automatisch passend zum Arbeitsplatz zusammen. Beispiele: Gastronomie, Büro, Lager.

Was nicht dazugehört

Die jährliche Unterweisung ist keine Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Brandschutzhelfer brauchen zusätzlich eine fachkundige Ausbildung mit praktischer Löschübung (ASR A2.2 Nr. 7.3) – siehe Brandschutzhelfer.

Brandschutzunterweisung jetzt erledigen

Teil 1 online mit Lernerfolgskontrolle und Nachweis – Teil 2 mit persönlicher Checkliste für den Rundgang im Betrieb.

Unterweisung starten – 19,99 €

Häufige Fragen

Welche Themen gehören in die Brandschutzunterweisung?

Brandentstehung, Brandverhütung, Gefahren durch Rauch, Flucht- und Rettungswege, Verhalten im Brandfall, Notruf, Einsatz von Feuerlöschern und Evakuierung – plus die betrieblichen Regelungen wie Sammelstelle, Alarmierung und Feuerlöscher-Standorte.

Wie lange dauert eine Brandschutzunterweisung?

Der allgemeine Teil online dauert etwa 20 Minuten, der betriebliche Rundgang vor Ort etwa 15 bis 20 Minuten.

Gehört eine praktische Löschübung zur Unterweisung?

Für alle Beschäftigten ist sie nicht vorgeschrieben. Für Brandschutzhelfer ist die praktische Löschübung Teil der Ausbildung (ASR A2.2 Nr. 7.3).

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Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften, Ihre Gefährdungsbeurteilung und ggf. die Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft, Behörde oder Versicherung.