Brandschutzunterweisung richtig dokumentieren

Stand: 26.10.2026 · Wolfgang Meyer IT-Lösungen

Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 muss die Unterweisung dokumentiert werden. Ein guter Nachweis zeigt, wer wann worüber unterwiesen wurde – und dass die Inhalte verstanden wurden.

Was in den Nachweis gehört

Einzelnachweis oder Teilnehmerliste?

Beides ist möglich. Bei Gruppenunterweisungen ist eine Teilnehmerliste mit Unterschriften üblich. Bei der Online-Unterweisung erhält jede Person einen eigenen Nachweis zu Teil 1. Der betriebliche Teil 2 wird mit der Checkliste dokumentiert, die beide Seiten unterschreiben. Eine kostenlose Teilnehmerliste zum Ausdrucken finden Sie unter Vorlagen für Arbeitgeber.

Wie lange aufbewahren?

Eine feste gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Unterweisungsnachweise gibt es nicht. Die Nachweise dienen aber als Beleg, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten nachgekommen ist – etwa nach einem Brand oder Unfall. Empfehlenswert ist daher, sie mindestens bis zur übernächsten Unterweisung, besser mehrere Jahre aufzubewahren. Viele Betriebe heben sie für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses auf.

Papier oder digital?

Beides ist zulässig. Wichtig ist, dass die Nachweise vollständig, lesbar und bei Kontrollen schnell auffindbar sind. Unsere Nachweise enthalten eine Nachweisnummer, die jederzeit online geprüft werden kann.

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Häufige Fragen

Muss die Brandschutzunterweisung schriftlich dokumentiert werden?

Ja, nach § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 muss die Unterweisung dokumentiert werden. Die Form ist frei – Papier oder digital.

Wie lange muss der Nachweis aufbewahrt werden?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Empfehlenswert ist mindestens bis zur übernächsten Unterweisung, besser mehrere Jahre, da der Nachweis im Schadensfall als Beleg dient.

Muss die unterwiesene Person unterschreiben?

Eine Unterschrift ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben, aber der übliche und beweissicherste Weg, die Teilnahme zu bestätigen.

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Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften, Ihre Gefährdungsbeurteilung und ggf. die Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft, Behörde oder Versicherung.