Evakuierungsübung: So planen und dokumentieren Sie die Räumung

Stand: 26.10.2026 · Wolfgang Meyer IT-Lösungen

Nur wer den Weg kennt, findet ihn auch unter Stress. Mit regelmäßigen Evakuierungsübungen prüfen Sie, ob Alarm, Fluchtwege und Sammelstelle im Ernstfall funktionieren.

Wann ist eine Evakuierungsübung nötig?

Nach ASR A2.3 ist anhand des Flucht- und Rettungsplans in angemessenen Zeitabständen zu üben, wie sich die Beschäftigten im Gefahrenfall in Sicherheit bringen. Wie oft, legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest; viele Betriebe üben einmal jährlich, bei erhöhter Gefährdung oder hoher Fluktuation häufiger.

Vorbereitung

Worauf Beobachter achten

Auswertung und Dokumentation

Halten Sie Zeiten (Alarm, letzte Person draußen, Vollzähligkeit festgestellt), Beobachtungen, Mängel und Maßnahmen schriftlich fest. Ein kostenloses Protokoll für die Evakuierungsübung, auf Wunsch mit Ihren Betriebsdaten vorausgefüllt, finden Sie unter Vorlagen für Arbeitgeber. Erkenntnisse fließen in die nächste Brandschutzunterweisung und die Brandschutzordnung ein.

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Häufige Fragen

Wie oft muss eine Evakuierungsübung stattfinden?

Nach ASR A2.3 in angemessenen Zeitabständen; das Intervall legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. In der Praxis üben viele Betriebe einmal jährlich.

Muss die Evakuierungsübung angekündigt werden?

Nein. Für die erste Übung ist eine Ankündigung sinnvoll, spätere Übungen sind unangekündigt realistischer. Ist die Brandmeldeanlage zur Feuerwehr aufgeschaltet, muss die Leitstelle vorab informiert werden.

Wie wird eine Evakuierungsübung dokumentiert?

Mit einem Protokoll über Planung, Zeiten, Beobachtungen, festgestellte Mängel und Maßnahmen. Eine kostenlose Vorlage gibt es auf brandschutzunterweisung6.de.

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Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften, Ihre Gefährdungsbeurteilung und ggf. die Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft, Behörde oder Versicherung.