Evakuierungsübung: So planen und dokumentieren Sie die Räumung
Stand: 26.10.2026 · Wolfgang Meyer IT-Lösungen
Wann ist eine Evakuierungsübung nötig?
Nach ASR A2.3 ist anhand des Flucht- und Rettungsplans in angemessenen Zeitabständen zu üben, wie sich die Beschäftigten im Gefahrenfall in Sicherheit bringen. Wie oft, legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest; viele Betriebe üben einmal jährlich, bei erhöhter Gefährdung oder hoher Fluktuation häufiger.
Vorbereitung
- Übungsleitung und Beobachter festlegen, z. B. an Treppenhäusern, Notausgängen und der Sammelstelle
- Szenario wählen, z. B. „Brand im Lager Erdgeschoss, Treppenhaus Ost verraucht“
- Angekündigt oder unangekündigt? Für die erste Übung angekündigt, später realistischer unangekündigt
- Ist die Brandmeldeanlage zur Feuerwehr aufgeschaltet, vorher die Leitstelle bzw. den Alarmempfänger informieren
- Anwesenheitsliste für die Vollzähligkeitskontrolle bereithalten
- Besucher, Kunden und Personen mit Einschränkungen einplanen
Worauf Beobachter achten
- Ist der Alarm überall wahrnehmbar – auch in Lager, Toiletten und Außenbereichen?
- Verlassen alle sofort den Arbeitsplatz?
- Sind Fluchtwege frei und Notausgänge leicht zu öffnen?
- Werden Türen geschlossen und Aufzüge gemieden?
- Kennen alle die Sammelstelle, und lässt sich die Vollzähligkeit feststellen?
- Übernehmen die Brandschutzhelfer ihre Aufgaben?
Auswertung und Dokumentation
Halten Sie Zeiten (Alarm, letzte Person draußen, Vollzähligkeit festgestellt), Beobachtungen, Mängel und Maßnahmen schriftlich fest. Ein kostenloses Protokoll für die Evakuierungsübung, auf Wunsch mit Ihren Betriebsdaten vorausgefüllt, finden Sie unter Vorlagen für Arbeitgeber. Erkenntnisse fließen in die nächste Brandschutzunterweisung und die Brandschutzordnung ein.
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Wie oft muss eine Evakuierungsübung stattfinden?
Nach ASR A2.3 in angemessenen Zeitabständen; das Intervall legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. In der Praxis üben viele Betriebe einmal jährlich.
Muss die Evakuierungsübung angekündigt werden?
Nein. Für die erste Übung ist eine Ankündigung sinnvoll, spätere Übungen sind unangekündigt realistischer. Ist die Brandmeldeanlage zur Feuerwehr aufgeschaltet, muss die Leitstelle vorab informiert werden.
Wie wird eine Evakuierungsübung dokumentiert?
Mit einem Protokoll über Planung, Zeiten, Beobachtungen, festgestellte Mängel und Maßnahmen. Eine kostenlose Vorlage gibt es auf brandschutzunterweisung6.de.
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Weiterlesen →Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften, Ihre Gefährdungsbeurteilung und ggf. die Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft, Behörde oder Versicherung.